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Co-Strat · Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Über die Bereitstellung und den Betrieb der TTE Strategy Plattform „Co-Strat“ (SaaS-AGB).

Stand: 2. November 2026 · Version 1.0

Präambel.

Die TTE Strategy GmbH, Am Sandtorkai 77, 20457 Hamburg („TTE Strategy“) betreibt die TTE Strategy Plattform in Form einer KI-gestützten Software-as-a-Service-Plattform als Cloud-Lösung zur Strategieentwicklung für kleine und mittelständische Unternehmen. Die TTE Strategy Plattform kombiniert strukturierte Beratungsmethodik, KI-gestützte Analysen und einen geführten Strategieprozess auf Basis des proprietären CLEAR-Frameworks von TTE Strategy. Sie ermöglicht es Geschäftsführern, Inhabern und sonstigen Nutzern, ohne ein klassisches Beratungsmandat eine fundierte Unternehmensstrategie eigenständig zu entwickeln.

Der Kunde möchte die in der Order Form TTE Strategy Plattform einschließlich ihrer Anlagen („Order Form“) beschriebene TTE Strategy Plattform „Co-Strat“ („Plattform“) nach Maßgabe der Regelungen der Order Form sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform einschließlich ihrer Anlagen („SaaS-AGB“; Order Form und SaaS-AGB zusammen der „Vertrag“) in Anspruch nehmen.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren TTE Strategy und der Kunde (jeweils einzeln eine „Partei“ und zusammen die „Parteien“) Folgendes:

1. Vertragsgegenstand.

1.1

Gegenstand dieser SaaS-AGB ist die Bereitstellung und der Betrieb der Plattform zur Nutzung durch den Kunden während der Vertragslaufzeit gegen Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten sowie in Ziffer 6 näher beschriebenen Vergütung durch den Kunden.

1.2

Nicht Gegenstand dieser SaaS-AGB ist die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit oder in Ergänzung der Plattform (insbesondere in Form von Einführungs- und Onboarding-Leistungen zur Inbetriebnahme der Plattform, individuellen Beratungsgesprächen zur Unterstützung der Strategiearbeit auf der Plattform (sog. Sparring-Sessions) sowie moderierten Gruppenformaten (sog. Workshopmoderation) im Führungsteam des Kunden) („Begleitservices“); die Erbringung der Begleitservices richtet sich nach einer gesondert zwischen den Parteien abzuschließenden Vereinbarung.

1.3

Zusätzlich zu den Bestimmungen dieser SaaS-AGB gelten die Bestimmungen der Order Form. Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, finden im Fall von Widersprüchen zwischen der Order Form und den SaaS-AGB die jeweiligen Bestimmungen in der nachfolgend bezeichneten Reihenfolge Anwendung (vorrangig zuerst):

  • Auftragsverarbeitungsvertrag
  • Order Form
  • Haupttext der SaaS-AGB
1.4

Der Vertrag und die Plattform richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde versichert, dass er die Plattform nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nutzt. TTE Strategy behält sich vor, jederzeit zu überprüfen, dass der Kunde die Plattform nicht als Verbraucher nutzt (insbesondere anhand der im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung zu stellenden Informationen und Dokumente). Der Kunde wird TTE Strategy auf Anfrage unverzüglich hierfür zusätzlich erforderliche Nachweise zur Verfügung stellen. Ein Anspruch des Kunden auf Vertragsschluss besteht nicht.

1.5

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn TTE Strategy dem ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Zustandekommen des Vertrags.

2.1

Der Vertrag wird durch Ausfertigung der Order Form in Schrift- oder Textform (Unterzeichnung per elektronischer Signatur ausreichend) geschlossen. Dazu befüllt der Kunde die Order Form in Abstimmung mit TTE Strategy, unterzeichnet diese und versendet die unterzeichnete Order Form an TTE Strategy. Mit der Übersendung der unterzeichneten Order Form an TTE Strategy gibt der Kunde gegenüber TTE Strategy einen rechtlich verbindlichen Antrag auf Abschluss des Vertrags ab („Angebot“). Der Vertrag zwischen TTE Strategy und dem Kunden kommt erst zustande, wenn TTE Strategy das Angebot angenommen hat. Die Annahmeerklärung durch TTE Strategy erfolgt durch Gegenzeichnung der Order Form („Vertragsschluss“). TTE Strategy bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss per E-Mail.

2.2

Der Vertragsschluss muss jeweils durch einen vertretungsberechtigten Vertreter erfolgen. Der Kunde wird TTE Strategy auf Anfrage unverzüglich für die Vertretungsberechtigung erforderliche Nachweise zur Verfügung stellen.

2.3

TTE Strategy speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht. Der Kunde erhält eine Ausfertigung des Vertrages in Papierform oder als elektronische Kopie. Der Vertrag kann in deutscher Sprache geschlossen werden.

3. Leistungen von TTE Strategy.

3.1 Bereitstellung und Betrieb der Plattform.

3.1.1

TTE Strategy stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Plattform über das Internet sowie Zugangsdaten zu der Plattform zur Verfügung.

3.1.2

TTE Strategy ist für den Betrieb und die Wartung der Plattform verantwortlich. Erfüllungsort ist der Routerausgang des von TTE Strategy genutzten Rechenzentrums.

3.1.3

Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, beträgt die durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform 99% im Jahresmittel, d.h. die Plattform kann bis zu 88 Stunden pro Jahr nicht verfügbar sein. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von TTE Strategy liegen (wie insbesondere höhere Gewalt oder Ausfälle aufgrund von Fehlbedienungen durch den Kunden). TTE Strategy wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es der TTE Strategy ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

3.1.4

TTE Strategy führt regelmäßige Datensicherungen der Plattform sowie der vom Kunden hinterlegten Inhalte (im Sinne von Ziffer 5.1.8) durch, die mindestens dreißig (30) Tage aufbewahrt werden. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet. Die Pflicht des Kunden zur Sicherung seiner Inhalte gemäß Ziffer 5.1.10 bleibt hiervon unberührt.

3.1.5

TTE Strategy stellt dem Kunden eine Dokumentation der Plattform in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine gedruckte Dokumentation wird nicht geschuldet.

3.2 Begleitservices.

3.2.1

Soweit in der Order Form ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde berechtigt:

  1. in der Order Form vereinbarte Paketleistungen in dem in der Order Form vereinbarten Umfang von TTE Strategy ohne zusätzliche Vergütung, und
  2. zusätzliche Begleitservices gegen separate Vergütung (ggf. unter Berücksichtigung von in der Order Form vereinbarten Rabatten)

zu buchen. In Bezug auf die Erbringung der Begleitservices gilt Ziffer 1.2.

3.2.2

Die Buchung von Begleitservices steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit hierfür notwendiger Kapazitäten. Die Zuteilung verfügbarer Kapazitäten von Begleitservices erfolgt nach billigem Ermessen von TTE Strategy unter Berücksichtigung der zeitlichen Reihenfolge aller Buchungen.

3.3 Einsatz von Subunternehmern.

Unbeschadet der Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Anlage 1 ist TTE Strategy berechtigt, zur Erbringung aller von TTE Strategy nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen und insbesondere nach eigenem Ermessen Drittanbieter von KI-Modellen innerhalb der Software einzusetzen.

3.4 Erweiterungen, Weiterentwicklungen und Änderungen der Plattform.

TTE Strategy kann in folgenden Fällen Änderungen an der Plattform vornehmen:

3.4.1 Erweiterungen und Weiterentwicklungen

TTE Strategy ist berechtigt, der Plattform jederzeit zusätzliche Funktionen hinzuzufügen. Nach Abschluss des Vertrages von TTE Strategy eingeführte Funktionen gelten – soweit nicht anders vereinbart – als im Rahmen der vereinbarten Vergütung erbrachte zusätzliche Leistungen. Es bleibt TTE Strategy ebenfalls vorbehalten, neue Module der Plattform, Upgrades und/oder neue Versionen nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Vergütung und unter Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung anzubieten. Soweit sich aus dieser Ergänzungsvereinbarung nichts Abweichendes ergibt, finden die Regelungen dieses Vertrages auch auf diese später vereinbarten neuen Module, Upgrades und/oder neuen Versionen Anwendung.

3.4.2 Zumutbare und unwesentliche Änderungen

TTE Strategy ist berechtigt, in dem für den Kunden zumutbaren Maße den Funktionsumfang der Plattform zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Eine solche Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie lediglich unwesentliche Bestandteile der von TTE Strategy zu erbringenden Leistungen betrifft (wie beispielsweise bloße Design- oder Darstellungsänderungen, die die Funktionalität der Plattform nicht oder bloß geringfügig beeinträchtigen) oder aus wichtigem Grund erforderlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  1. Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer von TTE Strategy vorliegen,
  2. die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen, einschließlich in Form von Updates zur Sicherstellung des Betriebs der Plattform, geboten ist,
  3. die Änderung aufgrund von Änderungen von Gesetzgebung oder Rechtsprechung geboten ist, oder
  4. ähnliche wichtige Gründe vorliegen, nach deren Abwägung mit den Interessen des Kunden die betreffende Änderung für den Kunden zumutbar ist.

Vorbehaltlich Ziffer 3.4.3 sind bei jeder Änderung des Funktionsumfangs die im Vertrag definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von TTE Strategy vollständig zu erhalten. Betrifft eine Änderung nicht ausschließlich zeitkritische Sicherheitsupdates, Erweiterungen der Funktionen oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der Plattform, wird TTE Strategy den Kunden über die Änderung mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform hinweisen.

3.4.3 Sonstige Änderungen

TTE Strategy ist berechtigt, auch in anderen als den in Ziffern 3.4.1 und 3.4.2 spezifizierten Fällen Änderungen am Funktionsumfang der Plattform vorzunehmen. In diesem Fall informiert TTE Strategy den Kunden über die geplanten Änderungen zwei (2) Monate vor Einführung der Änderungen. Während dieser Zeit hat der Kunde das Recht, zu erklären, ob er die geplanten Änderungen akzeptiert oder nicht. Äußert der Kunde sich während dieser Frist nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. TTE Strategy wird den Kunden auf diese Rechtsfolge seines Schweigens in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgemäß, hat TTE Strategy das Recht, nach ihrer Wahl entweder die betroffene Leistung weiterhin ohne die geplanten Änderungen zu erbringen oder den Vertrag teilweise oder vollständig mit einer Frist von einem (1) Monat ab Zugang des Widerspruchs des Kunden zu kündigen.

3.4.4 KI-Modelle

Dem Kunden ist bekannt, dass TTE Strategy KI-Modelle von Drittanbietern nutzt. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung spezifischer KI-Modelle oder spezifischer Drittanbieter. Die Auswahl der verwendeten KI-Modelle obliegt allein TTE Strategy unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Insbesondere ist TTE Strategy berechtigt, vorbehaltlich eventueller Anforderungen unter der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, KI-Modelle dem Stand der Technik entsprechend auszutauschen, zu ersetzen und einzustellen, solange dem Kunden ein adäquater Ersatz zur Verfügung steht.

4. Rechteeinräumung.

4.1

TTE Strategy räumt dem Kunden in dem in der Order Form vereinbarten Umfang zeitlich beschränkt auf die Vertragslaufzeit das nicht-ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform für die Zwecke dieses Vertrages zu nutzen. Eine Unterlizenzierung ist nur insoweit zulässig, wie dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.

4.2

Der Kunde darf die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit durch Nutzer (im Sinne von Ziffer 5.1.2) nach Maßgabe von Ziffer 5.1.2 nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Plattform durch den Kunden ist nicht gestattet. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4.3

Wenn und soweit die Ausgaben der Plattform, insbesondere der KI-Funktionen der Plattform (im Sinne von Ziffer 5.2.3), durch geistige Eigentumsrechte zugunsten von TTE Strategy geschützt sind, gewährt TTE Strategy dem Kunden eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unbefristete und weltweite Lizenz zur Nutzung dieser Ausgaben ohne Einschränkung. TTE Strategy nutzt Ein- und Ausgaben des Kunden nicht zu dem Zweck, Datenmodelle zu trainieren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

5. Pflichten des Kunden.

5.1 Zugang und Datensicherheit; Inhalte; Kontaktinformationen.

5.1.1

Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistungen von TTE Strategy (einschließlich der Plattformleistungen) entgegennehmen zu können. TTE Strategy schuldet insbesondere nicht die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software oder des Internetzugangs.

5.1.2

Zur Nutzung der Plattform sind ausschließlich natürliche Personen in Form von gesetzlichen Vertretern oder Beschäftigten des Kunden berechtigt, die der vom Kunden bestimmte Nutzer mit Administratorenrechten („Administrator“) zur Nutzung der Plattform ausdrücklich autorisiert hat („Nutzer“).

5.1.3

Der Zugang zu der Plattform erfolgt über personalisierte Nutzerkonten. Die Zahl der für einen Kunden verfügbaren Nutzerkonten ergibt sich aus der Order Form. Der Kunde verwaltet die Nutzerkonten für die Plattform in eigener Verantwortung durch seine Administratoren.

5.1.4

Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, gilt der Administrator gegenüber TTE Strategy als zum Empfang und zur Abgabe von Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bevollmächtigte Ansprechperson. Der Kunde berücksichtigt dies bei der Bestimmung des Administrators.

5.1.5

Der Kunde hat etwaige Zugangsdaten zu der Plattform sicher zu verwahren und darf diese nur den jeweiligen Nutzern zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Nutzer zum vertraulichen Umgang mit Zugangsdaten zu verpflichten und TTE Strategy unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.

5.1.6

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zum Quellcode der Plattform. Der Kunde ist nicht berechtigt, jedwede Form von Reverse Engineering der Plattform durchzuführen oder andere Versuche zu unternehmen, nicht öffentlichen Quellcode oder die zugrunde liegenden Komponenten der Plattform zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig.

5.1.7

Der Kunde wird alle Maßnahmen unterlassen, die die Sicherheit und Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören könnten, sowie nicht auf Daten zugreifen und diese verarbeiten, zu deren Zugriff oder Verarbeitung er nicht berechtigt ist. Der Kunde wird alle Sicherheitsvorkehrungen, funktionalen und sonstigen Beschränkungen der Plattform beachten und insbesondere keine Schutz- oder Authentifizierungsmechanismen entfernen, aushebeln, überwinden, deaktivieren oder anderweitig umgehen.

5.1.8

Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass seine auf der Plattform hinterlegten Informationen, Bilder, Texte, Dokumente, Dateien und andere Inhalte („Inhalte“) keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder Daten, die beruflichen Geheimhaltungspflichten unterliegen, enthalten, nicht mit schädlichen Computerprogrammen (z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderer Malware) behaftet sind und dass er keinerlei Inhalte hinterlegt, die Dritte – einschließlich anderer Kunden – zur Preisgabe vertraulicher Informationen (z.B. Passwörter) verleiten sollen, Dritte belästigen, Dritte automatisch zu anderen Internet-Angeboten außerhalb der Plattform weiterleiten, Rechte Dritter verletzen, dazu dienen den bestimmungsgemäßen Betrieb der Plattform oder der IT-Infrastruktur von TTE Strategy zu beeinträchtigen oder anderweitig gegen geltendes Recht verstoßen („Unzulässige Inhalte“). Der Kunde wird alle Nutzer entsprechend verpflichten.

5.1.9

Sämtliche Rechte an den von dem Kunden auf der Plattform hinterlegten Inhalten verbleiben bei dem Kunden. Der Kunde räumt TTE Strategy jedoch an sämtlichen Inhalten, die durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Plattform an TTE Strategy übermittelt werden, ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist, insbesondere die Inhalte zu vervielfältigen und sie entsprechend der Einstellungen des Kunden zugänglich zu machen. TTE Strategy ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages zuzüglich der darüberhinausgehenden Aufbewahrungsfrist für Sicherungskopien beschränkt.

5.1.10

Der Kunde hat seine im Rahmen der Plattform hinterlegten Inhalte selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit dies technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Inhalte, zu deren Aufbewahrung der Kunde gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet ist. Der Kunde wird alle von ihm zur Nutzung der Plattform zugelassenen Nutzer entsprechend verpflichten.

5.1.11

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche bei Vertragsschluss gemachten Angaben und bereitgestellten Informationen aktuell zu halten und TTE Strategy über etwaige Änderungen unverzüglich zu informieren. Dies umfasst insbesondere Daten zu Kontakt- und Geschäftsinformationen des Kunden.

5.1.12

Die Nutzung der Plattform kann die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der von TTE Strategy eingesetzten Drittanbieter („Drittanbieterbedingungen“) erfordern. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden Drittanbieterbedingungen einzuhalten, soweit dies rechtlich zulässig und für den Kunden zumutbar ist. Werden für die Nutzung der Plattform neue oder geänderte Drittanbieterbedingungen erforderlich, wird TTE Strategy den Kunden hierüber spätestens zwei (2) Wochen vor deren geplantem Inkrafttreten schriftlich (E-Mail genügt) informieren. Während dieses Zeitraums hat der Kunde das Recht zu erklären, ob er die geplanten Änderungen akzeptiert oder nicht. Reagiert der Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht, gelten die Änderungen als genehmigt. TTE Strategy wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, ist TTE Strategy berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die betroffene Leistung ohne die geplanten Änderungen weiter zu erbringen oder den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang des Widerspruchs des Kunden zu kündigen.

5.2 Nutzung der Plattform.

5.2.1

Der Kunde wird im Rahmen der Nutzung der Plattform sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften und behördlichen Anforderungen, insbesondere des Urheber-, Lauterkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und KI-Rechts, beachten. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, KI-generierte Inhalte entsprechend den eventuell anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu kennzeichnen.

5.2.2

Die Nutzung der Plattform für gesetzlich verbotene Zwecke, einschließlich verbotener KI-Anwendungsfälle sowie die Nutzung der Plattform für Anwendungsfälle, die nach Art. 6 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) einschließlich ihrer Anlagen als hohes Risiko anzusehen sind, ist dem Kunden nicht gestattet.

5.2.3

Funktionen, die TTE Strategy im Rahmen der Plattform auf Basis von Künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen bereitstellt und die der Kunde nutzt („KI-Funktionen“), dienen ausschließlich der Information und Unterstützung; sie können Fehler, Unvollständigkeiten oder sachlich unzutreffende Inhalte enthalten. TTE Strategy übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung KI-generierter Ausgaben für einen bestimmten Verwendungszweck. Kunden sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der mithilfe der Plattform und insbesondere ihrer KI-Funktionen erstellten Ausgaben stets selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Ausgaben der Plattform sorgsam zu prüfen.

5.2.4

Der Kunde stellt sicher, dass Nutzer die Plattform ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrags nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, allen Nutzern die sie betreffenden Pflichten aus diesem Vertrag in angemessener und inhaltlich gleichwertiger Weise aufzuerlegen, insbesondere durch arbeitsrechtliche Weisung, entsprechende Klauseln in Beschäftigungs- oder Dienstverträgen oder vergleichbare Maßnahmen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für (i) die Einhaltung des vertraglich vereinbarten Umfangs der gemäß Ziffer 4 eingeräumten Rechte durch Nutzer, (ii) die Pflichten in Bezug auf den Umgang mit Zugangsdaten, zur ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform sowie zur Datensicherung gemäß den Ziffern 5.1.5 bis 5.1.10, sowie (iii) die Pflicht zur Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Anforderungen gemäß Ziffer 5.2.1 und zur Prüfung von mithilfe von KI-Funktionen erstellten Ausgaben gemäß Ziffer 5.2.3.

5.2.5

Alle Handlungen und Unterlassungen von Nutzern werden dem Kunden im Verhältnis zu TTE Strategy wie eigene Handlungen und Unterlassungen zugerechnet. Verstöße von Nutzern gegen die dem Nutzer gemäß Ziffer 5.2.4 aufzuerlegenden Pflichten gelten im Verhältnis zwischen TTE Strategy und dem Kunden als Verstöße des Kunden selbst.

5.2.6

Der Kunde unterrichtet TTE Strategy unverzüglich über Verstöße von Nutzern gegen gemäß Ziffer 5.2.4 aufzuerlegende Pflichten, sobald er davon Kenntnis erlangt.

5.3 Sperrung.

5.3.1

TTE Strategy ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien zu sperren, wenn:

  1. konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden,
  2. konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten Plattform verschafft haben,
  3. die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist,
  4. die Sperrung erforderlich ist, um einen drohenden Schaden von TTE Strategy, dem Kunden oder Dritten abzuwenden oder einen bereits eingetretenen Schaden zu minimieren,
  5. TTE Strategy gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist,
  6. der Kunde mehr als zwei (2) Wochen mit der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6 in Verzug ist und TTE Strategy den Kunden schriftlich oder in Textform zur Zahlung aufgefordert hat,
  7. der Kunde Unzulässige Inhalte in der Plattform hochlädt und/oder speichert, oder
  8. der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen TTE Strategy und dem Kunden nicht mehr möglich ist.
5.3.2

Statt einer Sperrung des Kunden im Ganzen kann TTE Strategy unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien auch einzelne Nutzer sperren.

5.3.3

TTE Strategy soll die Sperrung des Kunden spätestens einen (1) Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist. TTE Strategy wird die Sperrung unverzüglich aufheben, wenn der Grund für die Sperrung nicht mehr besteht.

5.4 Freistellung.

Der Kunde stellt TTE Strategy von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vertragswidrigen Verwendung der Plattform durch den Kunden gegenüber TTE Strategy geltend machen. TTE Strategy wird den Kunden unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird TTE Strategy die Verteidigung entweder dem Kunden überlassen oder in Absprache mit diesem vornehmen. Insbesondere wird TTE Strategy von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Kunden weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.

6. Vergütung.

6.1

Der Kunde zahlt für die Erbringung der unter diesem Vertrag geschuldeten Leistungen an TTE Strategy die in der Order Form vereinbarte Vergütung.

6.2

Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, besteht die Vergütung aus der in der Order Form bezeichneten, einmalig zu zahlenden Vergütung für den in der Order Form vereinbarten Leistungsumfang und die vereinbarte Laufzeit („Festpreis“). Die Rechnungstellung für den Festpreis erfolgt vierzehn (14) Tage nach Vertragsschluss und der Festpreis ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungstellung zahlbar.

6.3

Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, gilt die Vergütung netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer.

6.4

Ändern sich die Betriebskosten der KI-Modelle, die TTE Strategy für den Betrieb der Plattform von Dritten bezieht, um mehr als 10 %, darf TTE Strategy die geschuldete Vergütung prozentual entsprechend der gestiegenen Kosten anheben. Eine Preiserhöhung darf maximal ein Mal pro Kalenderjahr erfolgen, frühestens jedoch vier (4) Monate ab Vertragsschluss. In diesem Fall informiert TTE Strategy den Kunden über die geplanten Änderungen einen (1) Monat vor Einführung der Preiserhöhung. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zur geplanten Einführung der Preiserhöhung durch Erklärung gegenüber TTE Strategy in Textform zu kündigen.

7. Gewährleistung.

7.1

Für kostenlose Leistungen leistet TTE Strategy Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2

Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, leistet TTE Strategy im Übrigen für Sach- und Rechtsmängel im Rahmen des Betriebs der Plattform Gewähr nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

7.3

Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Plattform.

7.4

Sind die von TTE Strategy nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird TTE Strategy innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelanzeige gemäß Ziffer 7.6 dem Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Insbesondere beim Einsatz von Software Dritter, die TTE Strategy zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Plattform vertragsgemäß zu nutzen.

7.5

Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die TTE Strategy zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist in einer Mängelanzeige gemäß Ziffer 7.6 fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden Festpreises beschränkt.

7.6

Der Kunde wird TTE Strategy eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform anzeigen. Die Mängelanzeige muss alle dem Kunden vorliegenden Informationen enthalten, die zur Identifikation, Reproduktion, Analyse und Behebung des Mangels durch TTE Strategy erforderlich sind. Der Kunde wird TTE Strategy bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich in zumutbarer Weise (einschließlich durch die Zurverfügungstellung von für die Mängelbeseitigung erforderlichen Informationen und Dokumenten) unterstützen.

7.7

Sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, gilt die Haftungsbeschränkung in Ziffer 8.

7.8

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein (1) Jahr, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegenen Mängeln oder betreffen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes.

8. Haftung.

8.1

Für kostenlose Leistungen haftet TTE Strategy gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2

Im Übrigen haftet TTE Strategy für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

8.3

In Fällen einfacher Fahrlässigkeit, die nicht Ziffer 8.2 unterfallen, haftet TTE Strategy bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf.

8.4

Die Haftung gemäß Ziffer 8.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der typische vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den TTE Strategy bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Soweit in der Order Form ausdrücklich vereinbart, ist der typische, vorhersehbare Schaden auf die in der Order Form vereinbarte Haftungshöchstgrenze beschränkt.

8.5

TTE Strategy haftet im Fall von Ziffer 8.3 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

8.6

Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 8.3 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.

8.7

Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Vertreter, Beschäftigten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von TTE Strategy entsprechend.

8.8

Eine etwaige Haftung von TTE Strategy für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche bezeichnet sein müssen) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.9

Eine weitergehende Haftung von TTE Strategy ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ausgeschlossen.

9. Datenschutz.

Sofern TTE Strategy im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien die unter co-strat.com/avv abrufbare Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) ab.

10. Laufzeit und Kündigung.

10.1

Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, beginnt der Vertrag am Datum des Vertragsschlusses („Vertragsbeginn“) und läuft für die in der Order Form bezeichnete Laufzeit („Laufzeit“).

10.2

Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, kann der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Vertragsbeginn („Testphase“) den Vertrag ordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach Ablauf der Testphase bis zum Ende der Laufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

10.3

Die Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Für TTE Strategy liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:

  1. der Kunde wiederholt unzulässige Inhalte in die Plattform hochlädt;
  2. der Kunde gegen seine Vertraulichkeitspflichten gemäß Ziffer 10 verstößt oder
  3. der Kunde mit der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6 mehr als vier (4) Wochen in Verzug ist und TTE Strategy die Kündigung mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen zum Wirksamwerden der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Kunden gegenüber angedroht hat.
10.4

Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird TTE Strategy die auf der Plattform hinterlegten Inhalte des Kunden löschen. TTE Strategy ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. TTE Strategy ist zudem berechtigt, Sicherungskopien zu erstellen und Inhalte über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn TTE Strategy hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen. Zwischen den Parteien vereinbarte Geheimhaltungspflichten und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gelten über die Vertragslaufzeit hinaus fort, bis Inhalte des Kunden vollständig gelöscht sind.

11. Vertraulichkeit.

11.1

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei, die entweder auf Grund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse zu behandeln, ausschließlich zu Zwecken dieses Vertrags zu nutzen, und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die empfangende Partei wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff oder unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit der jeweils empfangenden Partei verbundene Unternehmen, an denen die empfangende Partei keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die gesetzlichen Vertreter und Beschäftigten der empfangenden Partei sowie sonstige von ihr beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.

11.2

Als vertrauliche Informationen gelten auf Seiten der TTE Strategy insbesondere das CLEAR-Framework und die methodischen Bestandteile der Plattform, die technischen Bestandteile und die Quellcodes der Plattform sowie sämtliche Technologien von TTE Strategy, Auskünfte, die TTE Strategy über die Plattform oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag und die vereinbarten Konditionen.

11.3

Die empfangende Partei ist berechtigt, die ihr zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Die empfangende Partei hat weiterhin die offenlegende Partei in ihren Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.

11.4

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen der empfangenden Partei schon vor der Offenlegung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden oder hinsichtlich vertraulicher Informationen, die von der empfangenden Partei ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei selbst entwickelt wurden oder die der empfangenden Partei durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich die empfangende Partei auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat sie dies durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.

11.5

Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von drei (3) Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Insbesondere sind etwaige Geschäftsgeheimnisse so lange vertraulich zu behandeln, wie es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.

11.6

Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von TTE Strategy unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. TTE Strategy kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Bestimmungen in dieser Ziffer 11.6 gelten nur, soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistungen durch den Kunden nicht erheblich beeinträchtigt.

11.7

TTE Strategy ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennen.

11.8

Mit Ausnahme von Ziffer 11.7 begründen die vorstehenden Bestimmungen keinerlei immaterialgüterrechtliche Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

12. Änderungen des Vertrags.

TTE Strategy kann die Regelungen dieser SaaS-AGB nach Maßgabe dieser Ziffer 12 mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erfolgt (i) zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Anforderungen, behördlicher Anordnungen oder Rechtsprechung, (ii) zur Umsetzung geänderter technischer Anforderungen, (iii) zur Aufrechterhaltung des Betriebs und der Erbringbarkeit der Leistungen von TTE Strategy, (iv) zur Anpassung an veränderte Marktgegebenheiten, oder (v) zugunsten des Kunden. Eine Anpassung erfolgt nur, soweit sie das vertragliche Gleichgewicht zwischen TTE Strategy und dem Kunden nicht zulasten des Kunden verschiebt; die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen. Über eine Anpassung informiert TTE Strategy den Kunden mindestens sechs (6) Wochen im Voraus in Schrift- oder Textform. Der Kunde kann der Anpassung widersprechen. Tut der Kunde dies nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über die Anpassung, gilt die Zustimmung des Kunden zur Anpassung als erteilt. TTE Strategy wird den Kunden in der Mitteilung der Anpassung gesondert über diese Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens sowie das Datum des Inkrafttretens der Anpassung informieren.

13. Schlussbestimmungen.

13.1

Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

13.2

TTE Strategy ist berechtigt, diesen Vertrag (und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten) teilweise oder vollständig auf ein mit TTE Strategy verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz zu übertragen; der Kunde stimmt einer solchen Übertragung bereits mit Vertragsschluss ausdrücklich zu.

13.3

Der Kunde kann gegen Forderungen von TTE Strategy nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

13.4

Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

13.5

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.6

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieses Vertrags ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.

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